19.07.2019

Kündigung eines Mitarbeiters der Bundeswehr wegen Verbindungen in die rechtsextreme Szene

Aufgrund von Verbindungen in die rechtsextreme Szene wurde einem Hausmeister bei der Bundeswehr außerordentlich mit Auslauffrist gekündigt.

ArbG Berlin v. 17.7.2019 - 60 Ca 455/19
Der Sachverhalt:
Der Mitarbeiter der Bundeswehr ist einer rechtsextremen Kameradschaft zugehörig. Er beteiligte sich an mehreren Veranstaltungen der rechten Szene und hat in den sozialen Medien seine Zustimmung zu rechtsextremen Inhalten geäußert.

Das Bundesministerium für Verteidigung erklärte die außerordentliche fristlose Kündigung sowie wenig später die außerordentliche Kündigung mit neun monatiger Auslauffrist. Das Arbeitsgericht gab dem Antrag im Grundsatz statt. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Die Gründe:
Die Kündigung des Mitarbeiters ist wirksam.

Es kann nicht angenommen werden, dass der Kläger sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennt. Aus diesem Grund fehlt ihm die persönliche Eignung für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst. In Ansehung des über 30 Jahre bestehenden Arbeitsverhältnisses und des Lebensalters des Mitarbeiters ist die Kündigung jedoch nur mit sozialer Auslauffrist gerechtfertigt.
LAG Berlin-Brandenburg PM vom 17.7.2019
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