08.02.2021

Kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bekommen Neustarthilfe

Für den Kulturbereich soll ein zusätzliches Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III geschaffen werden. Neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten sollen auch die "kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten" Hilfen von bis zu 7.500 € für den sechsmonatigen Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können.

Mit der geplanten Regelung werden nun auch "freie", also nicht fest angestellte Schauspielerinnen und Schauspieler und vergleichbare Beschäftigte, wirksam unterstützt. Die "freien" Schauspielerinnen und Schauspieler waren von den bisherigen Hilfsmaßnahmen nicht erfasst, weil sie nicht im Haupterwerb selbständig, sondern für ein Gastspiel oder einen Film beschäftigt sind und wegen zu kurzer Beschäftigungszeiten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld haben. Sie sind pandemiebedingt schon seit fast 11 Monaten weitgehend ohne Beschäftigungsmöglichkeiten, da der Bühnenbetrieb seit März 2020 durch die pandemiebedingten Beschränkungen völlig zum Erliegen gekommen ist. Auch die Filmproduktion ist wegen der Corona-Krise stark zurückgegangen.

Nach einer jüngst veröffentlichten EU-weiten Studie ist die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft mit einem Umsatzverlust von 31 % neben dem Luftverkehr der von der Corona-Krise am stärksten betroffene Wirtschaftszweig in Europa, noch vor der Tourismus- und Automobilindustrie (minus 27 % beziehungsweise minus 25 %). Am stärksten ist nach dieser Studie der Rückgang in der Darstellenden Kunst (minus 90 % zwischen 2019 und 2020). Trotz dieser einzigartigen Beeinträchtigung der Bühnenkünste konnte bislang der Teil der betroffenen Künstlerinnen und Künstler wegen der dort bestehenden Vertragskonstruktionen weder Überbrückungshilfen noch Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld erhalten. Dies soll sich mit der jetzt vereinbarten Sonderregelung ändern.
Bundesregierung PM Nr. 38 vom 5.2.2021
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