02.03.2026

Markus Krumbiegel ist neuer Vorsitzender Richter am BAG - Zwei neue BAG-Richter

Der Bundespräsident hat den Richter am Bundesarbeitsgericht Markus Krumbiegel mit Wirkung vom 1. März 2026 zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Herr Krumbiegel übernimmt den Vorsitz des Achten Senats. Außerdem wurden mit Matthias Kreutzberg-Kowalczyk und Markus Weingarth zwei neue BAG-Richter ernannt.

Markus Krumbiegel neuer Vorsitzender Richter am BAG

Herr Krumbiegel, geboren 1971, legte die Zweite juristische Staatsprüfung 1999 in seiner Geburtsstadt Nürnberg ab. Nach einer Tätigkeit als Beamter des höheren Dienstes im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus trat er 2001 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Freistaats Bayern ein und war dort an verschiedenen Arbeitsgerichten tätig. Von 2007 bis 2008 war Herr Krumbiegel als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet.Am 30. April 2013 wurde Herr Krumbiegel zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Er gehörte zunächst dem Sechsten Senat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er zuletzt war. Seit dem 1. September 2023 ist er als stellvertretender Vorsitzender im Achten Senat tätig.

Herr Krumbiegel übernimmt den Vorsitz des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts. Der Achte Senat ist vor allem zuständig für Schadensersatz und Entschädigung - unter anderem nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz -, Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Entgelttransparenzgesetz, das Wettbewerbs- und das Zwangsvollstreckungsrecht, bestimmte datenschutzrechtliche Ansprüche und Konkurrentenklagen.

Die Ernennungsurkunde wurde durch die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner in Erfurt ausgehändigt.


Matthias Kreutzberg-Kowalczyk neuer Richter am BAG

Der Bundespräsident hat außerdem den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Matthias Kreutzberg-Kowalczyk mit Wirkung vom 1. März 2026 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Das Präsidium hat Herrn Kreutzberg-Kowalczyk dem Dritten Senat zugeteilt. Der Dritte Senat ist vor allem für die betriebliche Altersversorgung einschließlich der entsprechenden Versorgungsschäden zuständig.

Herr Kreutzberg-Kowalczyk, geboren 1979 in Halberstadt, legte die Zweite juristische Staatsprüfung 2009 in Wiesbaden ab und trat im Oktober 2009 in die Hessische Arbeitsgerichtsbarkeit ein. Dort war er bei den Arbeitsgerichten Bad Hersfeld, Fulda, Kassel und Frankfurt am Main eingesetzt.

Von Juli 2015 bis Juni 2017 war Herr Kreutzberg-Kowalczyk als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet.

Nach einer Erprobung beim Hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt/Main in der Zeit von Mai 2018 bis Mai 2019 erfolgte am 17. September 2021 seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht, wo er bis zuletzt tätig gewesen ist.

Das Präsidium hat Herrn Kreutzberg-Kowalczyk dem Dritten Senat zugeteilt. Der Dritte Senat ist vor allem für die betriebliche Altersversorgung einschließlich der entsprechenden Versorgungsschäden zuständig.

Die Ernennungsurkunde hat die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner in Erfurt ausgehändigt.


Markus Weingarth neuer Richter am Bundesarbeitsgericht

Außerdem hat der Bundespräsident den Richter am Arbeitsgericht Dr. Markus Weingarth, Arbeitsgericht Kiel, mit Wirkung vom 1. März 2026 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt.

Herr Dr. Weingarth, geboren 1980 in Berlin, wurde im Jahr 2010 durch die Ludwig-Maximilians-Universität München promoviert. 2013 legte er in Hamburg die Zweite juristische Staatsprüfung ab. Nach einer Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt trat er 2016 in den Richterdienst des Landes Schleswig-Holstein ein.

Ab Juli 2017 war Herr Dr. Weingarth als Richter dem Arbeitsgericht Kiel zugewiesen und wurde am 14. November 2019 zum Richter am Arbeitsgericht ernannt. Von September 2018 bis August 2020 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Seit dem 1. Januar 2026 ist er im Wege der Abordnung beim Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein tätig.

Das Präsidium hat Herrn Dr. Weingarth dem Zweiten Senat zugeteilt. Der Zweite Senat ist im Wesentlichen für die Beendigung und Änderung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung außerhalb der Insolvenz des Arbeitgebers, die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts zuständig.

Die Ernennungsurkunde hat die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner in Erfurt ausgehändigt.
 

 

BAG PM Nr. 6 - 8 vom 2.3.2026