02.04.2026

Massenentlassung: Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren

Kündigungen, die ohne Erstattung einer erforderlichen Massenentlassungsanzeige ausgesprochen werden, sind unwirksam. Gleiches gilt, wenn eine Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird.

BAG v. 1.4.2026 - 6 AZR 157/22 u.a.
Der Sachverhalt:
Die Parteien streiten in zwei Verfahren über die Wirksamkeit von Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen. Während in dem Verfahren 6 AZR 157/22 keine Anzeige erstattet worden ist, erfolgte in dem Verfahren -6 AZR 152/22 die Anzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat.

In dem Verfahren 6 AZR 157/22 stellte das LAG die Unwirksamkeit der Kündigung fest. Im Verfahren 6 AZR 152/22 wies das LAG die Kündigungsschutzklage ab. Die Revision des Beklagten im ersten Verfahren blieb ohne Erfolg; die Revision der Klägerin im zweiten Verfahren hatte Erfolg.

Die Gründe:
Auf die Anfrage des Sechsten Senats im Verfahren 6 AZR 157/22 an den Zweiten Senat des BAG gem. § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG antwortete der Zweite Senat nach Vorlage an den EuGH (EuGH v. 30.10.2025 - C-134/24) mit Beschluss vom 19.3.2026 (2 AS 22/23). Auf die weitere Vorlage des Sechsten Senats an den EuGH vom 23.5.2024 im Verfahren 6 AZR 152/22 antwortete dieser mit Urteil vom 30.10.2025 (C-402/24).

Unter Berücksichtigung der Entscheidungen des EuGH wies der Sechste Senat des BAG die Revision des Beklagten im Verfahren 6 AZR 157/22 zurück und gab der Revision der Klägerin im Verfahren 6 AZR 152/22 statt. Die Kündigungen sind wegen der Fehler im Anzeigeverfahren unwirksam. Diese Rechtsfolge ergibt sich in unionsrechtskonformer Auslegung des § 18 Abs. 1 KSchG, durch den Art. 4 der Richtlinie 98/59/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (MERL) in nationales Recht umgesetzt wird.

Mehr zum Thema:

Rechtsprechung (siehe Gründe)
Rechtsfolgen fehlender oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeigen - Antworten des EuGH
EuGH vom 30.10.2025 - C-134/24
Florian Wieg, ArbRB 2026, 3
ARBRB0086914

Aufsatz
Massenentlassungen nach "Tomann" und "Sewel"
Mark Lembke, DB 2026, 118
DB1482199

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BAG PM Nr. 17 vom 1.4.2026