01.06.2011

"medsonet" ist keine tariffähige Gewerkschaft

Die unter der Bezeichnung "medsonet. Die Gesundheitsgewerkschaft" auftretende Arbeitnehmervereinigung ist keine tariffähige Gewerkschaft. Das ergibt sich für die Vergangenheit schon daraus, dass die Vereinigung lange Zeit ohne Tarifstatut agiert hat. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt mangelt es ihr aufgrund der geringen Mitgliederzahl an der erforderlichen Durchsetzungsfähigkeit gegenüber den Arbeitgebern.

ArbG Hamburg 17.5.2011, 1 BV 5/10
Der Sachverhalt:
Die im März 2008 gegründete Arbeitnehmervereinigung "medsonet" ist Mitglied des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschland. Sie hat mehr als 100 Haustarifverträge mit Kliniken und anderen Einrichtungen der Gesundheitsbranche abgeschlossen. Mit dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken hat sie zudem am 20.10.2008 einen Bundesmanteltarifvertrag für die Beschäftigten in Privatkliniken vereinbart.

Im September 2010 gab sich "medsonet" ein Tarifstatut. Sie hat nach eigenen Angaben 7.000 Mitglieder (bei einer Gesamtzahl von 2,2 Millionen Beschäftigten in der Gesundheitsbranche).

Im vorliegenden Verfahren ging es um die Frage, ob "medsonet" tariffähig war und ist. Das Arbeitsgericht Hamburg sprach ihr sowohl für die Gegenwart als auch für die Vergangenheit die Tariffähigkeit ab.

Die Gründe:
"medsonet" war und ist nicht tariffähig. Für die Vergangenheit ergibt sich die fehlende Tariffähigkeit schon daraus, dass die Vereinigung sich erst im September 2010 ein Tarifstatut gegeben hat. Denn solange eine Vereinigung keine Regelungen über die Verhandlung und den Abschluss von Tarifverträgen verabschiedet hat, kann ihr keine Tariffähigkeit zuerkannt werden.

Aber auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist "medsonet" nicht tariffähig. Wegen der verhältnismäßig geringen Anzahl von Mitgliedern fehlt es der Vereinigung an der erforderlichen Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Arbeitgeberseite als dem sozialen Gegenspieler.

ArbG Hamburg PM vom 17.5.2011
Zurück