23.10.2023

Mehr Bürgergeld ab Januar 2024

Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 um gut 12 %. Der Bundesrat stimmte am 20.10.2023 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Sie kann daher wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.

Höhere Regelsätze und mehr Geld für Schulbedarf

Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 € - 61 € mehr als bisher. Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 € auf 130 € und im zweiten Schulhalbjahr von 58 € auf 65 €. Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sog. Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Parallel steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende.

Existenzminimum an Preisentwicklung anpassen

Der Anspruch auf staatliche Leistungen dient der Sicherung des Existenzminimums. Die Höhe wird jährlich auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung überprüft und angepasst.
 
Bundesrat PM vom 20.10.2023
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