17.10.2013

Neue Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2014

Im kommenden Jahr werden die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung steigen. Grund hierfür sind die gestiegenen Löhne und Gehälter. Die entsprechende Verordnung hat das Kabinett jetzt beschlossen.

Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung im Überblick:
  • Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt von 5.800 Euro/Monat (2013) auf 5.950 Euro/Monat.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt 2014 auf 5.000 Euro/Monat (2013: 4.900 Euro/Monat).
  • In der knappschaftlichen Rentenversicherung werden folgende neue monatliche Beträge gelten: Beitragsbemessungsgrenze (West): 7.300 Euro/Monat, Beitragsbemessungsgrenze (Ost): 6.150 Euro/Monat.
  • Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2014 bundeseinheitlich auf 34.857 Euro/Jahr festgesetzt.

Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen in der Krankenversicherung im Überblick:

  • Bundeseinheitlich wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung festgesetzt. Sie erhöht sich gegenüber 2013 (52.200 Euro) auf 53.550 Euro jährlich in 2014.
  • Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze 48.600 Euro für das Jahr 2014 betragen (2013: 47.250 Euro).
  • Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht der Jahresarbeitsentgeltgrenze (48.600 Euro/Jahr bzw. 4.050 Euro/Monat).

Gesamtübersicht (inklusive Bezugs- und Rechengrößen in der Sozialversicherung):

  • Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2014 - allgemeine Rentenversicherung: 34.857 Euro/Jahr (West) und 34.857 Euro/Jahr (Ost)
  • Bezugsgröße in der Sozialversicherung: 2.765 Euro/Monat (West) und 2.345 Euro/Monat (Ost)
  • Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung: 5.950 Euro/Monat (West) und 5.000 Euro/Monat (Ost)
  • Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung: 7.300 Euro/Monat (West) und 6.150 Euro/Monat (Ost)
  • Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 4.050 Euro/Monat (West) und 4.050 Euro/Monat (Ost)
Bundesregierung PM vom 16.10.2013
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