02.12.2011

Neue Hartz-IV-Sätze ab dem 1.1.2012

Ab dem 1.1.2012 gelten neue Regelbedarfe für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ("Hartz IV"). Der Regelbedarf für alleinstehende Personen steigt dann um zehn Euro auf 374 Euro/monatlich. Während die erhöhten Regelbedarfe automatisch an die Betroffenen ausgezahlt werden, ist dies beim Mehrbedarf für die dezentrale Warmwassererzeugung derzeit nicht der Fall. Die insoweit erforderlichen Anpassungen sollen durch die zuständigen Jobcenter vor Ort vorgenommen werden.

BA: Anpassung der Regelbedarfe erfolgt automatisch
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat nach eigenen Angaben sichergestellt, dass über das Leistungsverfahren A2LL ab dem kommenden Jahr die erhöhten Regelbedarfe mit der zum 31.12.2011 fälligen Leistung für Januar 2012 automatisch an die Leistungsberechtigten überwiesen werden. Eine gesonderte Vorsprache sei nicht erforderlich.

Keine automatische Anpassung des Warmwasser-Mehrbedarfs
Der Mehrbedarf für die dezentrale Warmwassererzeugung kann allerdings nach Auskunft der BA aus technischen Gründen nicht automatisch angepasst werden. Damit betroffenen Kunden keine Nachteile entstehen, würden jedoch die erforderlichen Anpassungen durch die zuständigen Jobcenter vor Ort vorgenommen, so die BA.

BA PM vom 1.12.2011
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