22.08.2016

Neuregelungen im Arbeits- und Sozialrecht im August 2016

Im August sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten: Es gibt es neue Fördermöglichkeiten für gering qualifizierte Beschäftigte, der Mindestlohn im Elektrohandwerk ist gestiegen und das Arbeitslosengeld II wird jetzt für ein komplettes Jahr bewilligt.

Die Neuerungen im Überblick:
  • Förderung gering Qualifizierter: Ab dem 1.8.2016 können gering qualifizierte Beschäftigte eine Prämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten, wenn sie einen Berufsabschluss nachholen. Für Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben gibt es zudem Zuschüsse bei Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeit. Die Regelung ist bis zum 31.12.2020 befristet.
  • Neuer Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk: Zum 1.8.2016 ist der Mindestlohn im Elektrohandwerk von 9,35 Euro auf 9,85 Euro Ost und von 10,10 Euro auf 10,35 Euro West gestiegen. Im nächsten Jahr wird es eine weitere Steigerung geben auf 10,40 Euro (Ost mit Berlin) und 10,65 Euro West. Ab dem 1.1.2018 gilt dann für alle Arbeitnehmer im Elektrohandwerk ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 10,95 Euro.
  • Vereinfachungen im Sozialrecht: Ebenfalls seit dem 1.8.2016 werden Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für zwölf Monate bewilligt. Langzeitarbeitslose können jetzt zudem für drei Jahre eine öffentlich geförderte Beschäftigung ausüben, mehr Wohnungen können im Rahmen der Grundsicherung als angemessen bewertet werden, Auszubildende können aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen und können die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sechs Monate weiter bewilligt werden, wenn jemand einen Job gefunden hat.
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