07.02.2018

Pilotabschluss in der Metall- und Elektroindustrie: Mehr Geld und mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit

Die Tarifvertragsparteien der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg haben sich am 6.2.2018 auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Danach erhalten die Beschäftigten nicht nur ab dem 1.4.2018 eine Lohnerhöhung um 4,3 Prozent, sondern auch einen Anspruch, die Arbeitszeit befristet auf bis zu 28 Stunden pro Woche für bis zu 24 Monate zu verkürzen.

Die wichtigsten Regelungen des Tarifvertrags im Überblick:
  • Lohnerhöhung: Die Beschäftigten erhalten ab April 4,3 Prozent mehr Geld.
  • Zusatzentgelt: Ab 2019 erhalten die Beschäftigten zudem ein tarifliches Zusatzgeld in Höhe von 27,5 Prozent eines Monatsentgelts.
  • Umwandlung in Freizeit: Beschäftigte mit Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen oder in Schichtarbeit können das tarifliche Zusatzgeld in acht freie Tage umwandeln. Zwei Tage davon finanziert der Arbeitgeber.
  • Arbeitszeitreduzierung: Alle Beschäftigten erhalten einen Anspruch, ihre Arbeitszeit befristet auf bis zu 28 Stunden pro Woche für bis zu 24 Monate zu verkürzen.
  • Einmalzahlung: Der Tarifvertrag sieht weiter eine Einmalzahlung i.H.v. 100 Euro für die Monate Januar bis März 2018 vor sowie einen Festbetrag von 400 Euro, der spätestens im Juli 2019 fällig wird. Ab 2020 wird der Festbetrag tarifdynamisch in das Volumen des tariflichen Zusatzgelds einfließen.
  • Laufzeit: Der Tarifvertrag läuft bis zum 31.3.2020.
IG Metall PM v. 6.2.2018
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