09.09.2015

Pilotenstreik in zweiter Instanz gestoppt

Nachdem die Lufthansa mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Pilotenstreik gestern vor dem Arbeitsgericht Frankfurt gescheitert war, hat das Hessische LAG den Streik heute gestoppt. Die laufenden Streikmaßnahmen sind nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig.

Hessisches LAG 9.9.2015, 9 SaGa 1082/15
Der Sachverhalt:
Die Pilotenvereinigung Cockpit e.V., die Fluggesellschaft Lufthansa und ihre Tochter Germanwings verhandeln seit Monaten über die Übergangsrenten der Piloten. Seit Dienstag bestreikten die Mitglieder der Pilotengewerkschaft die Lufthansa und die Lufthansa Cargo AG.

Die Lufthansa stellte einen Antrag auf einstweilige Untersagung des Streiks und warf der Gewerkschaft vor, das Thema der Übergangsversorgung sei nur vorgeschoben. Tatsächlich verfolge sie ein unzulässiges Streikziel und wolle Einfluss auf die künftige Unternehmensstrategie mit der geplanten Billigsparte Eurowings nehmen.

Das Arbeitsgericht Frankfurt wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zunächst zurück. Das LAG entschied in zweiter Instanz anders und untersagte den Streik der Piloten. Gegen die Entscheidung des LAG kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.

Die Gründe:
Der Streik der Piloten ist rechtswidrig. Aufgrund einer Vielzahl von Umständen muss davon ausgegangen werden, dass sich der Arbeitskampf nicht nur gegen die Regelungen der Übergangsversorgung, sondern auch gegen das Konzept des Konzerns, die Billigsparte Eurowings zu stärken, richtet. Dies ist jedoch kein tariflich regelbares Ziel der Gewerkschaft.

Der Hintergrund:
Auch die Germanwings GmbH hatte ein Eilverfahren gegen den Pilotenstreik angestrengt und am 8.9.2015 vor dem Arbeitsgericht Köln verloren. Nach dem für die Fluggesellschaften positiven Urteil des Hessischen LAG nahm die Lufthansa-Tochter ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in der Berufungsinstanz nun zurück.

Hessisches LAG PM Nr. 8/2015 vom 9.9.2015
Zurück