05.10.2017

Praxistipps zum neuen Entgelttransparenzgesetz

Zum 6.7.2017 ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz [EntgTranspG]) in Kraft getreten. Es soll für mehr Lohngerechtigkeit sorgen. Beschäftigte erhalten danach unter bestimmten Voraussetzungen einen Auskunftsanspruch und damit das Recht, zu erfahren, wie sie im Vergleich zu Kolleginnen und Kollegen im Betrieb mit vergleichbaren Aufgaben bezahlt werden. Unternehmen müssen zudem ggf. berichten, wie sie die Gleichstellung und Entgeltgleichheit sicherstellen. Mit der nachfolgenden Beitragssammlung möchten wir Ihnen den Einstieg in die neue Materie erleichtern.

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  • ArbRB 2017, S001 (Heft 07): Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen - Ein großer Übersichtsbeitrag (12 Seiten)| Von RA FAArbR Dr. Detlef Grimm und RA Dr. Stefan Freh
  • ArbRB 2017, 182 (Heft 06): Der Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz - Inhalt, Verfahren und Anforderungen an die Geltendmachung | Von RA FAArbR Dr. Detlef Grimm und RA Dr. Stefan Freh
  • ArbRB 2017, 311 (Heft 10): Die Berichtspflicht des Arbeitgebers nach dem Entgelttransparenzgesetz - Ein stumpfes Schwert? | Von RA FAArbR Dr. Detlef Grimm und RA Dr. Stefan Freh
  • ArbRB 2017, 47 (Heft 02): Das geplante Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen - Auf welchen Aufwand sich die Praxis schon jetzt einstellen sollte | Von RA FAArbR Prof. Dr. Björn Gaul
ArbRB-Redaktion vom 5.10.2017
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