03.02.2016

Prof. Dr. Ulrich Koch zum neuen Vorsitzenden Richter des Zweiten Senats des BAG ernannt

Der Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Ulrich Koch ist mit Wirkung vom 1.2.2016 zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt worden. Er übernimmt den Vorsitz des insbesondere für Kündigungsstreitigkeiten zuständigen Zweiten Senats und tritt damit die Nachfolge von Burghard Kreft an, der zum 31.1.2016 in den Ruhestand getreten ist.

Prof. Dr. Koch kam im Juni 2005 zum Bundesarbeitsgericht und war dort zunächst dem Siebten Senat zugeteilt. Seit September 2009 gehörte er dem Ersten Senat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit Mai 2014 ist. Im Juli 2010 verlieh ihm die Universität Göttingen eine Honorarprofessur.

Der 1959 in Göttingen geborene neue Vorsitzende Richter des Zweiten Senats begann seine Karriere 1991 in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein. Es folgten eine knapp einjährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht, Richtertätigkeiten am Arbeitsgericht Stralsund und Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, zu dessen Vizepräsidenten er im März 2001 berufen wurde, sowie eine eineinhalbjährige Tätigkeit als Referatsleiter im Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

BAG PM Nr. 6/15 vom 22.1.2016
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