26.03.2014

Radio Bremen: Personalrat darf bei Einsatz neuer freier Mitarbeiter nicht mitbestimmen

Der Beginn von arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnissen freier Mitarbeiter zu Radio Bremen unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Personalrats, da insoweit erschöpfende tarifliche Regelungen bestehen. Es handelt sich dabei nicht um eine "Maßnahme" i.S.d. § 58 Abs. 1 Bremsches Personalvertretungsgesetz (BremPersVG).

VG Bremen 7.3.2014, P K 794/13.PVL
Der Sachverhalt:
Antragssteller ist der Personalrat von Radio Bremen. Er hatte den Intendanten dazu aufgefordert, nur noch nach Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens Verträge mit neuen freien Mitarbeitern zu schließen oder diese weiter zu beschäftigen. Er verlangte auch, bei der Aufstellung von Dienstplänen dieses Personenkreises beteiligt zu werden. Der Intendant lehnte das ab, weil keine Mitbestimmungsrechte gegeben seien.

Mit seinen Anträgen begehrte der Personalrat die Feststellung, dass die streitigen personellen Angelegenheiten arbeitnehmerähnlicher Personen seiner Mitbestimmung unterliegen. Das VG Bremen lehnte die Anträge ab. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim OVG Bremen eingelegt werden.

Die Gründe:
Ein Recht des Personalrats auf Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten besteht nicht, wenn bereits tarifvertragliche Regelungen bestehen, die den Beginn eines arbeitnehmer-ähnlichen Verhältnisses festlegen.

Im Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen zwischen Radio Bremen und der IG Medien, Druck und Papier, Publizistik und Kunst, Betriebsverband Radio Bremen ist dies vollständig und vorrangig geregelt. Darüber hinaus bedarf es zur Begründung eines solchen Rechtsverhältnisses keiner ausdrücklichen Erklärung, so dass keine mitbestimmungspflichtige "Maßnahme" i.S.d. § 58 Abs. 1 BremPersVG vorliegt.

Der Einsatz freier Mitarbeiter beruht außerdem nicht auf einer Anweisung, sondern auf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit der Rundfunkanstalt. Den Dienstplänen arbeitnehmerähnlicher Personen fehlt es dadurch ebenso an dem - für eine Mitbestimmung - erforderlichen Maßnahmencharakter.

Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des VG Bremen veröffentlichten Volltext der Entscheidung klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

VG Bremen PM vom 18.3.2014
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