06.02.2012

Rechtswidrige Beförderungsentscheidung: Unterlegene Bewerber können Schadenersatz verlangen

In einem Beförderungsverfahren unterlegene Beamte können Schadenersatz verlangen, wenn die Beförderungsentscheidung rechtswidrig war. Der Schadenersatzanspruch setzt voraus, dass der Beamte eine ernsthafte Chance auf die Beförderung hatte, diese Chance durch die rechtswidrige Handhabung des Verfahrens zunichte gemacht worden ist und er gegen die Auswahlentscheidung Rechtsschutz gesucht hat. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist der Beamte so zu stellen, als sei die Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten ausgefallen.

BVerwG 26.1.2012, 2 A 7.09
Der Sachverhalt:
Der Kläger ist Beamter beim Bundesnachrichtendienst. Er wurde in das Auswahlverfahren zur Besetzung einer Stelle mit Leitungsfunktion einbezogen; die Stelle wurde allerdings anderweitig besetzt - und zwar mit einem anlässlich des Auswahlverfahrens aus dem Landes- in den Bundesdienst versetzten Konkurrenten. Hierüber informierte der Dienstherr den Kläger erst, als die Stelle schon mit dem ausgewählten Kandidaten bereits besetzt worden war.

Mit seiner Klage nahm der Kläger seinen Dienstherrn auf Schadenersatz in Anspruch. Das erstinstanzlich zuständige BVerwG gab der Klage statt.

Die Gründe:
Der Dienstherr muss dem Kläger Schadenersatz leisten, da dessen Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in das Auswahlverfahren verletzt worden ist. Der Kläger ist deshalb so zu stellen, als sei die Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten ausgefallen.

Das Auswahlverfahren war aus mehreren Gründen rechtswidrig:

  • Der Dienstherr hat die Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines Anforderungsprofils getroffen, das nicht der zu besetzenden Stelle entsprach, sondern auf die Person des erfolgreichen Bewerbers zugeschnitten war, um diesen gegenüber allen Konkurrenten hervorzuheben.
  • Der Dienstherr darf seine Bindung an das verfassungsrechtliche Leistungsprinzip als Auswahlgrundsatz nicht dadurch umgehen, dass der ins Auge gefasste Bewerber - anders als die übrigen Konkurrenten - vor seiner Versetzung in die der zu besetzenden Stelle entsprechende Besoldungsstufe befördert wird.
  • Ebenfalls rechtswidrig war die späte Benachrichtigung der unterlegenen Bewerber, da sie deren Rechtsschutz vereitelt hat.
BVerwG PM Nr. 8/12 vom 26.1.2012
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