29.10.2012

Rentenbeitrag sinkt zum 1.1.2013 auf 18,9 Prozent

Ab dem 1.1.2013 sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 Prozent. Er wird dann bei 18,9 Prozent liegen. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet dies eine Entlastung um jeweils rund drei Milliarden Euro jährlich. Grund für die Beitragssenkung ist die gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, die zu einem Plus in der Rentenkasse geführt hat. Der Bundestag hat der Beitragssenkung zugestimmt.

Auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung wird der Beitragssatz entsprechend angepasst: Der Beitragssatz sinkt von derzeit 26 Prozent auf 25,1 Prozent.

Der Hintergrund:
Das Verfahren zur Festsetzung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung ist im SGB VI festgelegt. Der Beitragssatz muss danach gesenkt werden, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage 1,5 der Monatsausgaben für die Rentenzahlung überschreitet. Sinkt die Rücklage hingegen unter die Grenze von 0,2 Prozent der Monatsausgaben, muss der Beitragssatz erhöht werden. Die Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage und ihre voraussichtliche Entwicklung beruhen auf Berechnungen des Schätzerkreises Rentenfinanzen.

Bundesregierung PM vom 25.10.2012
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