05.07.2023

Rentensteigerung zum 1.7.2023: Rentenangleichung Ost erreicht

Zum 1. Juli wurde die Rentenanpassung umgesetzt. Die Renten steigen zum 1.7.2023 in Westdeutschland um 4,39 % und in den neuen Ländern um 5,86 %. Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten wird die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen. Damit gilt ab dem 1.7.2023 in West und Ost ein gleich hoher aktueller Rentenwert.

Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 4,50 % in den alten Ländern und 6,78 % in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.

Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit -0,1 %punkten dämpfend auf die Rentenanpassung aus. Da der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung unverändert geblieben ist, wirkt sich der sog. Beitragssatzfaktor in diesem Jahr nicht auf die Rentenanpassung aus.

Mit einer Niveauschutzklausel wird sichergestellt, dass in der Zeit bis zum 1.7.2025 das Mindestsicherungsniveau von 48 % nicht unterschritten wird. Das Rentenniveau beträgt für das Jahr 2023 nach der berechneten Rentenanpassung 48,15 %. Damit wird das Mindestsicherungsniveau von 48 % eingehalten und die Niveauschutzklausel greift nicht.

Bei der Rentenanpassung für die neuen Bundesländer ist zu prüfen, ob sich durch die im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Angleichungsschritte oder durch die tatsächliche Lohnentwicklung ein höherer aktueller Rentenwert (Ost) ergibt. In diesem Jahr müssen mindestens 99,3 % des Westwerts erreicht werden. Bedingt durch die gute Lohnentwicklung wird dieser Wert übertroffen und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der aktuelle Rentenwert (Ost) auf den Westwert angehoben. Die vollständige Angleichung der Rentenwerte zwischen West und Ost ist damit ein Jahr früher abgeschlossen als gesetzlich vorgesehen.

Auf Basis dieser Daten ergibt sich eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 36,02 € auf 37,60 € und eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 35,52 € auf ebenfalls 37,60 €. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 4,39 % in den alten Ländern und von 5,86 % in den neuen Ländern.

Die Rentenanpassung bleibt aktuell hinter der Inflation zurück. Das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, hat sich jedoch laut BMAS mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Rentnerinnen und Rentnern bewährt. Betrachte man die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts im Jahresdurchschnitt seit 2012, so betrage der Anstieg im Westen insgesamt 26 %, im Osten sogar 40 %. Im gleichen Zeitraum seien die Preise nur um 20 % gestiegen. Bei 1.000 € Rente lag die Rentenanpassung somit brutto um 63 € im Westen und um 198 € im Osten über der Inflation in diesem Zeitraum. Aktuell abgeschlossene Tarifverträge sehen durchaus beachtliche Lohnerhöhungen vor. Sie werden sich dann in der Rentenanpassung zum 1.7.2024 abbilden.

Mehr zum Thema:

Kurzbeitrag:
Vorzeitige Rentenangleichung zum 1.7.2023
Werner Schwamb, FamRB 2023, 173

Aufsatz:
Teuerungsanpassung der Betriebsrenten im Jahr 2023
Michael Kelwing / Gerd Ringwald, DB 2023, 579

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BMAS PM vom 30.6.2023
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