07.11.2019

Streik der UFO am 7.11. und 8.11.2019 nicht untersagt

Den von der Lufthansa AG gestellten Antrag auf Untersagung des geplanten Streiks der UFO am 7.11.2019 und 8.11.2019 hat das Hessische LAG im Eilverfahren abgelehnt.

Hess. LAG v. 6.11.2019 - 16 SaGa 1304/19
Der Sachverhalt:
Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation e.V. (UFO) kündigte für den 7. und 8. November 2019 Streiks an. Dabei sollten bis Freitag, 24 Uhr, insgesamt 1.300 Flüge ausfallen. Die UFO fordert höhere Spesen und Zulagen sowie eine verbesserten Zugang von Saisonarbeitern zu regulären Anstellungsverhältnissen. Die Lufthansa AG äußerte Bedenken, ob die UFO durch ihren Vorstand ordnungsgemäß vertreten worden war. Aufgrund interner Streitigkeiten wechselte der Vorstand der UFO kürzlich.

Das Arbeitsgericht lehnte eine Untersagung ab. Dem schloss sich das LAG im Eilverfahren an.

Die Gründe:
Die von der UFO geplanten Streiks sind nicht zu untersagen.

Mögliche interne Mängel sind im Eilverfahren nicht geklärt worden. Die Bedenken der Lufthansa AG rechtfertigen demnach kein Verbot des geplanten Streiks. Die internen Streitigkeiten wirken sich jedenfalls nicht gegenüber dem Verhandlungspartner Lufthansa nicht aus. Dabei soll der Frage der Tariffähigkeit der Gesellschaft, die in einem bereits anhängigen Verfahren (Az. 5 BVL 1/19) geklärt werden soll, nicht vorgegriffen werden. Die Tariffähigkeit wurde im Rahmen des Eilverfahrens lediglich nicht verneint.
LAG Frankfurt a.M. PM Nr. 05/2019 vom 6.11.2019
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