14.07.2020

Update Coronakrise: Die Einführung von Home-Office in Pandemie-Zeiten

Die Corona-Krise hat dem Home-Office zu noch größerer Beliebtheit verholfen: Unternehmen konnten so auch während des Lockdown den Betrieb kurzfristig am Laufen halten und die Beschäftigten neben der Arbeit die häusliche Betreuung und Versorgung ihrer Kinder sicherstellen. RA FAArbR Werner Mues und RA Kai Müncheberg beleuchten im aktuellen Heft des ArbRB die Voraussetzungen für die Einführung von Home-Office-Arbeit unter besonderer Beachtung der Pandemiesituation (ArbRB 2020, 214).

Aktuell im ArbRB
Die Einführung einer Home-Office-Tätigkeit bedarf auch in Pandemiezeiten einer wirksamen Rechtsgrundlage in Form einer Vereinbarung, Weisung oder Betriebsvereinbarung. Zudem sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und die Vorgaben des Arbeitszeitrechts zu beachten. Unsere Autoren zeigen Erscheinungsformen von Home-Office auf, gehen der Frage einer Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers nach und zeigen auf, dass eine ausdrückliche gesetzliche Regelung fehlt, die den Beschäftigten einen Anspruch auf Arbeiten im Home-Office gewähren würde.

Mehr zum Thema:

Lesen Sie den vollständigen Beitrag in Heft 7 des ArbRB (ArbRB 2020, 214) - frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Otto Schmidt Arbeitsrecht)

Nutzen Sie auch unsere große Corona-Themenseite: Aktuelle Informationen, vertiefende Beiträge und Arbeitshilfen.

Unsere Autoren:

RA FAArbR Werner Mues ist Partner bei CBH Rechtsanwälte, Köln

RA Kai Müncheberg ist Associate bei CBH Rechtsanwälte, Köln
Verlag Dr. Otto Schmidt
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