09.07.2020

Urlaub in Corona-Zeiten - Was ist arbeitsrechtlich zu beachten? 10 Fragen und Antworten

Die "schönste Zeit des Jahres" bereitet nicht wenigen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Zeiten von Corona Kopfzerbrechen. Der Staudinger-Autor Professor Dr. Philipp S. Fischinger gibt in einem Interview mit dem juris Magazin Antworten auf die besonders dringenden arbeitsrechtlichen Fragen rund um den Urlaub in Pandemie-Zeiten - mit vielen Praxis-Tipps:

  1. Hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf Auskunft hinsichtlich des Urlaubsortes des Arbeitnehmers?
  2. Darf der Arbeitgeber - eventuell anhand einer offiziellen Reisewarnung - Arbeitnehmern verbieten, im Urlaub bestimmte Risikogebiete, Länder oder Regionen zu bereisen?
  3. Die geplante Reise fällt wegen Corona ins Wasser - kann der bereits vom Arbeitgeber genehmigte Urlaubsantrag zurückgenommen werden?
  4. Müssen Eltern Urlaub nehmen, wenn die Kinderbetreuung durch Schule oder Kindergarten wegen Corona geschlossen ist?
  5. Ist der Urlaubsanspruch wegen Corona auf das kommende Jahr übertragbar?
  6. Wegen der Corona-Pandemie fehlt es im Betrieb an Arbeit. Darf der Arbeitgeber einseitig Urlaub anordnen?
  7. Kurzarbeit Null: Kann der Arbeitnehmer für diese Zeit Urlaub bewilligt bekommen? Wie verhält es sich, wenn der Urlaub bereits vor Corona genehmigt wurde?
  8. Entsteht dem Arbeitnehmer in Zeiten von Kurzarbeit der gleiche Urlaubsanspruch? Und nach welcher Formel ist der Urlaubsanspruch ggf. zu berechnen?
  9. Ändert sich das Urlaubsentgelt durch Zeiten der Kurzarbeit?
  10. Dürfen Arbeitnehmer aktuell zu einer Dienstreise verpflichtet werden?

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