02.03.2026

Ver.di-Warnstreik bei Vivantes-Tochtergesellschaften: LAG bestätigt Umfang der Notdienstpläne im laufenden Warnstreik

Das LAG Berlin-Brandenburg hat am 26.2.2026 die Entscheidung des ArbG Berlin, womit dieses in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Notdienstplan für die Bereiche der Zentralsterilisation und der Reinigung in den Berliner Vivantes-Kliniken im laufenden Warnstreik festgelegt hat, bestätigt.

LAG Berlin-Brandenburg v. 26.2.2026 - 11 GLa 147/26
Nach Durchführung einer Beweisaufnahme sah auch das LAG es als erwiesen an, dass die von den Vivantes-Kliniken geforderte Personalausstattung im Rahmen des Notdienstes für den Bereich der Zentralsterilisation erforderlich ist. Im Berufungsverfahren war es hinsichtlich der Festlegung der Notdienste nur noch um den Bereich der Zentralsterilisation gegangen. Die von Ver.di unter Hinweis auf das durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Streikrecht begehrte Reduzierung des Notdienstes in der Zentralsterilisation lehnte das LAG vor diesem Hintergrund ab.

Gegen die Entscheidung des LAG ist kein Rechtsmittel gegeben.

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Rechtsprechung/News:
Notdienstpläne wegen ver.di-Warnstreik bei Vivantes-Tochtergesellschaften festgelegt
ArbG Berlin vom 24.2.2026 - 7 GA 3062/26

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LAG Berlin-Brandenburg PM Nr. 9 vom 27.2.2026