Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts a. D. Dr. Karl Heinz Peifer verstorben
Karl Heinz Peifer wurde am 30. August 1937 geboren. Nach der Zweiten juristischen Staatsprüfung beim Oberlandesgericht Koblenz wurde er an der Universität Bonn mit einer Dissertation über "Die Rechtskraft der Einstellungsbeschlüsse nach den §§ 154 ff. StPO" zum Doktor jur. promoviert.
Im Februar 1966 trat er in den Richterdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein und war zunächst im Bezirk des Landgerichts Koblenz mit richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Aufgaben betraut. Anschließend war er bis Dezember 1979 im Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz tätig, zuletzt als Ministerialrat. Im Nebenamt war Herr Dr. Peifer seit 1976 zugleich Vertreter des öffentlichen Interesses bei dem Oberverwaltungsgericht und einem Verwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz.
Seit Dezember 1979 war Dr. Peifer wieder als Richter tätig, zunächst als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, bis er am 28. Juni 1984 zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen wurde. Dort gehörte er zunächst dem Dritten Senat, anschließend dem Achten Senat an. Im Mai 1991 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt und übernahm den Vorsitz des Sechsten Senats, in dessen Zuständigkeit damals vor allem Fragen des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes fielen. Herr Dr. Peifer prägte die Rechtsprechung auf diesem Gebiet und im Bereich der unterschiedlichen Tarifbedingungen in Ost- und Westdeutschland maßgeblich.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagierte sich Herr Dr. Peifer in der Ausbildung des juristischen Nachwuchses. Seit August 1972 war er als Prüfer für die Erste juristische Staatsprüfung in Rheinland-Pfalz tätig. Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz erteilte ihm einen Lehrauftrag im Arbeitsrecht.
BAG PM Nr. 28 vom 30.6.2025
Im Februar 1966 trat er in den Richterdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein und war zunächst im Bezirk des Landgerichts Koblenz mit richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Aufgaben betraut. Anschließend war er bis Dezember 1979 im Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz tätig, zuletzt als Ministerialrat. Im Nebenamt war Herr Dr. Peifer seit 1976 zugleich Vertreter des öffentlichen Interesses bei dem Oberverwaltungsgericht und einem Verwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz.
Seit Dezember 1979 war Dr. Peifer wieder als Richter tätig, zunächst als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, bis er am 28. Juni 1984 zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen wurde. Dort gehörte er zunächst dem Dritten Senat, anschließend dem Achten Senat an. Im Mai 1991 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt und übernahm den Vorsitz des Sechsten Senats, in dessen Zuständigkeit damals vor allem Fragen des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes fielen. Herr Dr. Peifer prägte die Rechtsprechung auf diesem Gebiet und im Bereich der unterschiedlichen Tarifbedingungen in Ost- und Westdeutschland maßgeblich.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagierte sich Herr Dr. Peifer in der Ausbildung des juristischen Nachwuchses. Seit August 1972 war er als Prüfer für die Erste juristische Staatsprüfung in Rheinland-Pfalz tätig. Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz erteilte ihm einen Lehrauftrag im Arbeitsrecht.