25.03.2024

Vorschlag der EU-Kommission zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten und zur Bekämpfung von als Praktika getarnten Arbeitsverhältnissen (Praktika-Richtlinie)

Die EU-Kommission hat Initiativen gegen Fachkräftemangel und für die Qualität von Praktika gestartet. Zu dem vorgestellten Maßnahmenpaket gehört auch die Förderung hochwertiger Praktika, damit junge Menschen bessere Chancen für den Übergang von der Ausbildung in das Erwerbsleben erhalten und Unternehmen junge qualifizierte Arbeitskräfte finden, ausbilden und dauerhaft einstellen können.

Qualität von Praktika in der EU verbessern

Laut den jüngsten verfügbaren Daten gab es 2019 schätzungsweise 3,1 Millionen Praktikantinnen und Praktikanten in der EU. Rund die Hälfte aller absolvierten Praktika (1,6 Millionen) waren bezahlt. Die Kommission will die Arbeitsbedingungen von Praktikantinnen und Praktikanten in der EU verbessern, unter anderem in Bezug auf Vergütung, Inklusivität und Qualität der Praktika. Die Initiative umfasst:
  • einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikantinnen und Praktikanten und zur Bekämpfung von Scheinpraktika und  
  • einen Vorschlag zur Überarbeitung der Empfehlung des Rates von 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika, um Fragen wie Qualität, Vergütung und Zugang zum Sozialschutz, Rechnung zu tragen.


Stärkung der Rechte von Praktikantinnen und Praktikanten

Mit dem Richtlinienvorschlag sollen die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, gute Arbeitsbedingungen für Praktikantinnen und Praktikanten durchzusetzen und gegen Scheinpraktika vorzugehen.

Der Richtlinienvorschlag umfasst folgende wichtige Bestandteile:

  • den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, um sicherzustellen, dass alle Praktikantinnen und Praktikanten hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, einschließlich der Vergütung, genauso wie regulär Beschäftigte behandelt werden, es sei denn, es liegen objektive Gründe wie unterschiedliche Aufgaben, ein geringeres Maß an Verantwortung, eine geringere Arbeitsintensität oder ein hoher Lern- und Ausbildungsanteil vor
  • die Verhinderung von Scheinpraktika durch Kontrollen und Inspektionen, wobei die Mitgliedstaaten die Dauer als Anhaltspunkt verwenden und von den Unternehmen Informationen über Zahl, Dauer und Arbeitsbedingungen ihrer Praktika anfordern können
  • die Möglichkeit für Arbeitnehmervertretungen, im Namen von Praktikantinnen und Praktikanten tätig zu werden, um deren Rechte zu schützen
  • die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Möglichkeiten für Praktikantinnen und Praktikanten zu schaffen, Missbrauch und schlechte Arbeitsbedingungen anzuzeigen


Fairere und inklusivere Praktika

Die verstärkte Empfehlung des Rates gilt für alle Praktikantinnen und Praktikanten unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus, d. h. auch für Praktika, die im Rahmen der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung vorgesehen oder für bestimmte Berufe vorgeschrieben sind.

Die überarbeitete Empfehlung des Rates umfasst folgende wichtige Bestandteile:

  • Empfehlung einer fairen Vergütung für Praktikantinnen und Praktikanten
  • Gewährleistung des Zugangs von Praktikantinnen und Praktikanten zum Sozialschutz, einschließlich eines angemessenen Versicherungsschutzes gemäß den nationalen Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats
  • Benennung eines Mentors/einer Mentorin, um Praktikantinnen und Praktikanten gezielte Unterstützung und Beratung zu bieten
  • Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu Praktika durch gezielte Ansprache von Personen aus benachteiligten Verhältnissen und die Bereitstellung barrierefreier Arbeitsplätze für Praktikantinnen und Praktikanten mit Behinderung
  • Möglichkeit von Hybrid- und/oder Telearbeit, indem sichergestellt wird, dass Praktikantinnen und Praktikanten die erforderliche Ausrüstung erhalten
  • Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch zusätzliche Berufsberatung und Anreize für Praktikumsanbieter, Praktikantinnen und Praktikanten im Anschluss an das Praktikum eine feste Stelle anzubieten


Diese neuen Elemente ergänzen die bereits existierende Empfehlung zu einem Qualitätsrahmen für Praktika aus dem Jahr 2014, die unter anderem klare Praktikumsausschreibungen, eine schriftliche Vereinbarung über die Bedingungen vor Praktikumsantritt, die Vermeidung übermäßig langer oder wiederholter Praktika, eine angemessene Lernerfahrung als zentralen Bestandteil, Arbeitsschutzaspekte und die Förderung der späteren Anerkennung vorsah.

Nächste Schritte

Der Richtlinienvorschlag der Kommission wird nun vom Europäischen Parlament und von den Mitgliedstaaten erörtert. Nach Annahme der Richtlinie durch die gesetzgebenden Organe müssen die Mitgliedstaaten sie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

Die Empfehlung wird dem Rat zur Erörterung und Annahme vorgelegt. Anschließend wird die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlung unterstützen und sie auffordern, sie regelmäßig über nationale Initiativen, Reformen, bewährte Verfahren und Statistiken zu informieren.

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EU-Kommission PM vom 20.3.2024
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