04.02.2016

Vorsitzender Richter des Zweiten Senats Burghard Kreft im Ruhestand

Der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Burghard Kreft ist zum 31.1.2016 in den Ruhestand getreten. Kreft stand seit Juli 2009 dem vor allem für das Kündigungsrecht zuständigen Zweiten Senat vor. Sein Nachfolger ist Prof. Dr. Ulrich Koch.

Der 1950 in Gütersloh geborene Burghard Kreft kam 1998 zum Bundesarbeitsgericht und war dort zunächst dem Fünften Senat zugeteilt. Im November 2001 wechselte er in den Ersten Senat, dessen stellvertretender Vorsitzender er war. Von 2001 bis 2009 war er zudem Pressesprecher des Bundesarbeitsgerichts. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter im Juli 2009 leitete er den Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts.

In dieser Funktion hat Kreft das Kündigungsrecht umfassend und nachhaltig mitgeprägt. Das BAG hebt insbesondere seine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu Massenentlassungen und bei der Einpassung der Diskriminierungsverbote des AGG in das Kündigungsrecht hervor, etwa bei der Bildung von Altersgruppen zur Sozialauswahl und im Rahmen des tarifvertraglich begründeten besonderen Kündigungsschutzes.

Zudem weist das BAG auf die vielen öffentlichkeitswirksamen Entscheidungen des Zweiten Senats unter dem Vorsitz von Kreft hin. Zu nennen sind hier insbesondere die "Emmely"-Entscheidung, bei der es um eine (fristlose) Kündigung wegen der Entwendung geringwertiger Sachen ging, und eine Entscheidung zur Kündigung kirchlicher Arbeitsverhältnisse.

BAG PM Nr. 5/16 vom 29.1.2016
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