13.02.2015

Zahl der Verfahren beim Bundesarbeitsgericht rückläufig

Beim Bundesarbeitsgericht sind im vergangenen Jahr 2.332 Sachen eingegangen. Das bedeutet einen Rückgang gegenüber 2013 um 352 Verfahren. Unter den 2014 eingegangenen Verfahren waren 39 % Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren. 14,3 % der erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden waren erfolgreich. Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden betrug 7,5 %. Das ergibt sich aus dem jetzt veröffentlichten Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts.

Deutlicher Rückgang der Zahl der Revisionen und Rechtsbeschwerden
Die Zahl der Revisionen und Rechtsbeschwerden sind 2014 um 16,9 Prozent zurückgegangen. Auch die Eingänge bei den Nichtzulassungsbeschwerden hat sich um 16,5 Prozent verringert. Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller erledigten Verfahren belief sich auf neun Monate und elf Tage.

Hauptstreitpunkt "Kündigung"
Die meisten Verfahren (über 25 Prozent) betrafen die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigungen und Befristungen), gefolgt von Streitigkeiten bezüglich des Arbeitsentgelts (ca. 15 Prozent), des Tarifvertragsrechts und der Auslegung von Tarifverträgen (ca. 13 Prozent) sowie von Streitigkeiten aus dem Bereich Betriebsverfassung und Personalvertretung (ca. 12 Prozent).

Die Entwicklung der Eingänge beim BAG in den vergangenen Jahren im Überblick:

  • 2014: 2.332 (anhängig am Jahresende: 1.602)
  • 2013: 2.684 (anhängig am Jahresende: 1.911)
  • 2012: 4.082 (anhängig am Jahresende: 1.883)
  • 2011: 3.421 (anhängig am Jahresende: 2.099)
  • 2010: 2.471 (anhängig am Jahresende: 1.511)

Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des BAG veröffentlichten Jahresbericht im Volltext (PDF-Datei, 122 Seiten) klicken Sie bitte hier.

BAG PM Nr. 4/15 vom 11.2.2015
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