Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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12.02.2016

BAG-Jahresbericht: Deutlich mehr erfolgreiche Revisionen und Rechtsbeschwerden als im Vorjahr

Im vergangenen Jahr hatten deutlich mehr Revisionen und Rechtsbeschwerden vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfolg als 2014: Die Erfolgsquote ist von 14,3 auf 25,2 Prozent angestiegen und hat sich damit nahezu verdoppelt. Dabei lag die Erfolgsquote der Unternehmen bei knapp 70 Prozent. Dagegen waren etwas weniger Nichtzulassungsbeschwerden erfolgreich als 2014 (Rückgang von 7,5 auf 6,1 Prozent). Das ergibt sich aus dem Jahresbericht 2015, den das BAG jetzt veröffentlicht hat.

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04.02.2016

Personalleiter müssen bei Begünstigung eines Verwandten mit einer fristlosen Kündigung rechnen

ArbG Berlin 2.2.2016, 16 Ca 10908/15 u. 16 Ca 932/16

Setzt ein Personalleiter (hier: die Leiterin Personal und Organisation der kassenärztlichen Bundesvereinigung) eine zu hohe Vergütung für einen nahen Verwandten fest, ohne zuvor auf den möglichen Interessenkonflikt hingewiesen zu haben, so kann auch ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.

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04.02.2016

Vorsitzender Richter des Zweiten Senats Burghard Kreft im Ruhestand

Der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Burghard Kreft ist zum 31.1.2016 in den Ruhestand getreten. Kreft stand seit Juli 2009 dem vor allem für das Kündigungsrecht zuständigen Zweiten Senat vor. Sein Nachfolger ist Prof. Dr. Ulrich Koch.

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03.02.2016

Prof. Dr. Ulrich Koch zum neuen Vorsitzenden Richter des Zweiten Senats des BAG ernannt

Der Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Ulrich Koch ist mit Wirkung vom 1.2.2016 zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt worden. Er übernimmt den Vorsitz des insbesondere für Kündigungsstreitigkeiten zuständigen Zweiten Senats und tritt damit die Nachfolge von Burghard Kreft an, der zum 31.1.2016 in den Ruhestand getreten ist.

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02.02.2016

Wertsachen im Betrieb gestohlen - Wann haftet der Arbeitgeber?

LAG Hamm 21.1.2016, 18 Sa 1409/15

Schutzpflichten des Arbeitgebers im Hinblick auf die von den Arbeitnehmern in den Betrieb mitgebrachten Sachen lassen sich regelmäßig nur dann begründen, wenn es sich um Sachen handelt, die ein Arbeitnehmer zwingend, mindestens aber regelmäßig mit sich führt oder aber unmittelbar oder mittelbar für die Arbeitsleistung benötigt. Nur dann hat der Arbeitgeber mögliche und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen.

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28.01.2016

Vorlage an den EuGH: Ist die Beschränkung der Lizenz für ältere Piloten mit EU-Grundrechten vereinbar?

BAG 27.1.2016, 5 AZR 263/15 (A)

Das BAG hat dem EuGH die Klage eines Flugkapitäns, der im Oktober 2013 sein 65. Lebensjahr vollendet hatte, zum 31.12.2013 ausgeschieden war und auf Vergütung der Monate November und Dezember 2013 geklagte hatte, zur Entscheidung vorgelegt. Für das Gericht ist erheblich, ob FCL.065 b des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 vom 3.11.2011, wonach ein Inhaber einer Pilotenlizenz, der das Alter von 65 Jahren erreicht hat, nicht als Pilot eines Luftfahrzeugs im gewerblichen Luftverkehr tätig sein darf, mit der GRC vereinbar ist.

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27.01.2016

Monatlich ausgezahlte Sonderzahlungen können auf gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden

LAG Berlin-Brandenburg 12.1.2016, 19 Sa 1851/15

Sonderzahlungen, die sich als Arbeitsentgelt für die normale Arbeitsleistung darstellen, können auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werde; dies gilt auch dann, wenn sie aufgrund einer Betriebsvereinbarung auf zwölf Monate verteilt ausgezahlt werden. Etwaige Nacharbeitszuschläge sind auf der Basis des Mindestlohns von 8,50 € zu berechnen, weil § 6 Abs. 5 ArbZG einen angemessenen Zuschlag auf das dem Arbeitnehmer "zustehende Bruttoarbeitsentgelt" vorschreibt.

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26.01.2016

Berlin darf angestellte Lehrer nach dem TdL-Tarifvertrag vergüten - Kein Unterlassungsanspruch der GEW

ArbG Berlin 16.12.2015, 21 Ca 11278/15

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kann nicht verhindern, dass das Land Berlin angestellte Lehrer, die nicht der GEW angehören, nach dem Tarifvertrag eingruppiert und vergütet, der zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der dbb Beamtenbund und Tarifunion abgeschlossen wurde. Hierin liegt keine Verletzung der Koalitionsfreiheit der GEW.

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25.01.2016

Kapitalleistungen aus einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Direktversicherung können doppelt beitragspflichtig sein

LSG Rheinland-Pfalz 3.12.2015, L 5 KR 84/15

Legen freiwillig versicherte Arbeitnehmer eine Kapitalleistung aus einer vom Arbeitgeber für sie abgeschlossenen Direktversicherung in einer Sofortrentenversicherung an, müssen sie sowohl auf die einmalige Kapitalabfindung aus der Direktversicherung als auch auf die laufende Sofortrente monatliche Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

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22.01.2016

Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst verstößt nicht gegen EU-Recht

LAG Baden-Württemberg 18.1.2016, 1 Sa 17/15

Eine Regelung in einem Tarifvertrag (hier: TV-L), wonach nur die Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber bei der Stufenzuordnung in vollem Umfang angerechnet wird, verstößt nicht gegen den Grundsatz der Freizügigkeit nach Art. 45 AEUV. Eine solche Tarifnorm soll die Arbeitnehmer begünstigen, die sich arbeitgebertreu verhalten. Dieses Ziel rechtfertigt die ungleiche Behandlung von Vorbeschäftigungszeiten bei demselben und bei einem anderen Arbeitgeber.

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