29.01.2026

§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden

Mit BMF-Schreiben v. 26.1.2026 (- IV C 1 - S 2253/00082/001/064, DOK: COO.7005.100.2.13997643) hat die Finanzverwaltung zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden Stellung bezogen.

BMF-Schreiben
§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Dieses Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Bei Sanierungen in Raten, die im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses BMF-Schreibens noch nicht vollendet sind, verkürzen sich die Betrachtungszeiträume für die Vermutungsregel auf drei Jahre.

Es ersetzt

- das BMF-Schreiben vom 18.7.2003 (BStBl I S. 386) und
- das BMF-Schreiben vom 20.10.2017 (BStBl I S. 1447).

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