§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden
BMF-Schreiben
§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
Dieses Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Bei Sanierungen in Raten, die im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses BMF-Schreibens noch nicht vollendet sind, verkürzen sich die Betrachtungszeiträume für die Vermutungsregel auf drei Jahre.
Es ersetzt
- das BMF-Schreiben vom 18.7.2003 (BStBl I S. 386) und
- das BMF-Schreiben vom 20.10.2017 (BStBl I S. 1447).
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Dieses Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Bei Sanierungen in Raten, die im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses BMF-Schreibens noch nicht vollendet sind, verkürzen sich die Betrachtungszeiträume für die Vermutungsregel auf drei Jahre.
Es ersetzt
- das BMF-Schreiben vom 18.7.2003 (BStBl I S. 386) und
- das BMF-Schreiben vom 20.10.2017 (BStBl I S. 1447).
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