23.01.2020

Absenkung des Steuersatzes für die Beförderung von Personen im Schienenbahnfernverkehr

Mit BMF-Schreiben v. 21.1.2020 hat die Finanzverwaltung zur Absenkung des Steuersatzes auf 7% für die Personenbeförderung im Schienenbahnverkehr Stellung genommen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 21.1.2020 - III C 2 -S 7244/19/10002 :009, DOK 2020/0024002

UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10

 Durch Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2886) wurde der Steuersatz für die Beförderung von Personen im innerdeutschen Schienenbahnverkehr auch für den Personenfernverkehr auf 7 % abgesenkt (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG). Zudem wurde § 34 Abs. 1 Satz 2 UStDV aufgehoben und § 35 Abs. 2 Satz 2 UStDV angepasst. Die Änderungen sind am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Im BMF-Schreiben v. 21.1.2020 erläutert die Finanzverwaltung die Anwendungsregelung für Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (§ 27 Abs. 1 UStG), die Auswirkungen der Absenkung des Steuersatzes für die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr sowie die Übergangsregelungen, die getroffen wurden, um den Übergang zur Anwendung des ab 1. 1. 2020 geltenden ermäßigten Steuersatzes für die Beförderung von Personen im Schienenbahnverkehr in der Praxis zu erleichtern.
 
BMF online
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