Alle weiteren am 15.5.2025 veröffentlichten Entscheidungen des BFH
BFH v. 20.2.2025 - IV R 17/22
Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung ist kein Verwaltungsakt
Eine Mitteilung an den Steuerpflichtigen, dass die durchgeführte Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat (§ 202 Abs. 1 Satz 3 der Abgabenordnung ‑‑AO‑‑), stellt ‑‑obwohl sie eine Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 Satz 2 AO bewirkt‑‑ keinen Verwaltungsakt dar (Bestätigung der Rechtsprechung).
BFH v. 19.12.2024 - V R 1/22
Persönliches Budget und Umsatzsteuerfreiheit
Betreuungs- oder Pflegeleistungen können gemäß § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG in der bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung (nunmehr § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. n UStG) auch aufgrund einer mittelbaren Kostentragung steuerfrei sein, wenn sie zwar aus dem Persönlichen Budget bestritten werden, dessen Bewilligung aber in Bezug auf die Person des Leistungserbringers eine explizite Entscheidung des Kostenträgers im Sinne einer Anerkennung zur Leistungserbringung erkennen lässt (Abgrenzung zu Abschn. 4.16.3. Abs. 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses).
BFH v. 19.12.2024 - V R 12/23
Vermietung kein Vorstufenumsatz für die Seeschifffahrt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 des Umsatzsteuergesetzes --UStG--)
Sonstige Leistungen, die für den unmittelbaren Bedarf der in § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG bezeichneten Wasserfahrzeuge bestimmt sind, sind bei richtlinienkonformer Auslegung entsprechend Art. 148 Buchst. d MwStSystRL grundsätzlich nur dann steuerfrei, wenn der Unternehmer seine Leistung an den Schiffsbetreiber erbringt, während eine sonstige Leistung, die der Unternehmer auf einer dieser Leistung vorausgehenden Handelsstufe erbringt, nur dann steuerfrei ist, wenn die Bestimmung der ‑‑auf der Vorstufe erbrachten‑‑ sonstigen Leistung für den vorstehenden Bedarf ohne Einführung von Kontroll- und Überwachungsmechanismen als sicher gelten kann.
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Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung ist kein Verwaltungsakt
Eine Mitteilung an den Steuerpflichtigen, dass die durchgeführte Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat (§ 202 Abs. 1 Satz 3 der Abgabenordnung ‑‑AO‑‑), stellt ‑‑obwohl sie eine Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 Satz 2 AO bewirkt‑‑ keinen Verwaltungsakt dar (Bestätigung der Rechtsprechung).
BFH v. 19.12.2024 - V R 1/22
Persönliches Budget und Umsatzsteuerfreiheit
Betreuungs- oder Pflegeleistungen können gemäß § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG in der bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung (nunmehr § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. n UStG) auch aufgrund einer mittelbaren Kostentragung steuerfrei sein, wenn sie zwar aus dem Persönlichen Budget bestritten werden, dessen Bewilligung aber in Bezug auf die Person des Leistungserbringers eine explizite Entscheidung des Kostenträgers im Sinne einer Anerkennung zur Leistungserbringung erkennen lässt (Abgrenzung zu Abschn. 4.16.3. Abs. 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses).
BFH v. 19.12.2024 - V R 12/23
Vermietung kein Vorstufenumsatz für die Seeschifffahrt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 des Umsatzsteuergesetzes --UStG--)
Sonstige Leistungen, die für den unmittelbaren Bedarf der in § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG bezeichneten Wasserfahrzeuge bestimmt sind, sind bei richtlinienkonformer Auslegung entsprechend Art. 148 Buchst. d MwStSystRL grundsätzlich nur dann steuerfrei, wenn der Unternehmer seine Leistung an den Schiffsbetreiber erbringt, während eine sonstige Leistung, die der Unternehmer auf einer dieser Leistung vorausgehenden Handelsstufe erbringt, nur dann steuerfrei ist, wenn die Bestimmung der ‑‑auf der Vorstufe erbrachten‑‑ sonstigen Leistung für den vorstehenden Bedarf ohne Einführung von Kontroll- und Überwachungsmechanismen als sicher gelten kann.