11.12.2025

Alle weiteren zuletzt veröffentlichten Verwaltungsanweisungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zahlreiche Verwaltungsanweisungen veröffentlicht. Wir haben alle, die von uns noch nicht publiziert worden sind, für Sie kurz zusammengefasst.

BMF-Schreiben

Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie nach § 6 Absatz 2 und 2a EStG
Mit BMF-Schreiben v. 8.12.2025 hat die Finanzverwaltung zur Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie nach § 6 Absatz 2 und 2a EStG Stellung genommen.

BMF-Schreiben v. 8.12.2025 - IV C 6 - S 2170/00015/002/094 IV D 4 - S 2163/00007/005 DOK: COO.7005.100.4.13672371


Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Mit BMF-Schreiben v. 4.12.2025 wurden die bestehenden, zeitlich befristeten steuerlichen Unterstützungsmaßnahmen erneut verlängert.

BMF-Schreiben v. 8.12.2025 - IV D 5 - S 2223/00044/030/052 DOK: COO.7005.100.4.13642405


Verlängerung der bisherigen Billigkeitsregelung zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG
Mit BMF-Schreiben v. 5.12.2025 - IV C 2 - S 1900/01934/009/023 DOK: COO.7005.100.3.13575280 hat die Finanzverwaltung aufgrund des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine der zeitliche Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 31.3.2022 - IV C 2 - S 1900/22/10045 :001 (BStBl I 2022, 345) zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG bis zum 31.12.2026 verlängert.


Datenaustausch zwischen Unternehmen der privaten Krankenversicherung, Steuerverwaltung und Arbeitgebern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ab 2026
Mit BMF-Schreiben v. 8.12.2025 - IV C 5 - S 2363/00047/009 hat die Finanzverwaltung ausführlich zu den Einzelheiten des Datenaustauschs zwischen Unternehmen der privaten Krankenversicherung, Steuerverwaltung und Arbeitgebern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ab 2026 Stellung genommen.


Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1.1.2026
Mit BMF-Schreiben v. 5.12.2025 hat die Finanzverwaltung die ab 1.1.2026 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen bekannt gegeben.

BMF-Schreiben v. 5.12.2025 - IV C 5 - S 2353/00094/007/012 DOK: COO.7005.100.3.13672232
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