08.01.2026

Alle weiteren zuletzt veröffentlichten Verwaltungsanweisungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zahlreiche Verwaltungsanweisungen veröffentlicht. Wir haben alle, die von uns noch nicht publiziert worden sind, für Sie kurz zusammengefasst.

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowei der Abkommensverhandlungen am 1.1.2026
Das BMF-Schreiben v. 7.1.2026 bietet eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen.

BMF-Schreiben v. 7.1.2026 - IV B 2 - S 1301/01499/005/004, DOK: COO.7005.100.3.13570463


Gegenseitigkeitsfeststellung zur Steuerbefreiung der Einkünfte von Luft- und Schifffahrtsunternehmen auf der Grundlage von § 49 Absatz 4 Einkommensteuergesetz; Königreich Bahrain
Die Finanzverwaltung hat ein BMF-Schreiben v. 2.1.2026 betreffend die gegenseitige Feststellung mit dem Königreich Bahrain über die Steuerbefreiung der Einkünfte von Luft- und Schifffahrtsunternehmen auf der Grundlage von § 49 Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) veröffentlicht.

BMF-Schreiben v. 2.1.2026 -IV B 4 - S 1302/00014/009/061, DOK: COO.7005.100.2.13819848


Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen (Stand 1.1.2026)
Mit BMF-Schreiben v. 2.1.2026 hat die Finanzverwaltung die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen in der Fassung des BMF- Schreibens vom 17.1.2025 - III C 3 - S 7492/00026/007/012 (COO.7005.100.4.10995457) -, BStBl I S. 87, wird durch die beiliegende Liste mit dem Stand vom 1.1.2026 ersetzt.

BMF-Schreiben v. 2.1.2026 - III C 3 - S 7492/00026/008/009, DOK: COO.7005.100.2.12103760


Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt (§ 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 UStG; Abschnitt 8.2 UStAE)
Mit BMF-Schreiben 2.1.2026 hat die Finanzverwaltung nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, nach dem Stand vom 1.1.2026 veröffentlicht. Die Liste tritt an die Stelle der Liste, die mit Schreiben vom 2.1.2025 (- III C 3 - S 7155- a/19/10001 :006 (2024/1095439) -, BStBl I 2025 S. 84 beigefügt war.

BMF-Schreiben v. 2.1.2026 -III C 3 - S 7155-a/00020/007/008 (COO.7005.100.3.13290019)


Monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2025
Mit BMF-Schreiben v. 2.1.2026 hat die Finanzverwaltung die monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2025 veröffentlicht.

BMF-Schreiben vom 2.1.2026 - III C 3 - S 7329/00014/007/181 (COO.7005.100.2.13826336)


Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs; Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge - Stand: 1.1.2026
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt.

BMF-Schreiben vom 2.1.2026 - IV C 5 - S 2341/00026/004/005, DOK: COO.7005.100.4.13827506


Umsatzsteuer; Übergangsvorschrift nach Aufhebung von § 4 Nummer 4a Umsatzsteuergesetz (UStG)
Bezug: BMF-Schreiben vom 28.1.2004 - IV D 1 - S 7157 - 01/04 - / - IV D 1 - S 7157a -01/04 -

BMF-Schreiben vom 29.12.2025 - III C 3 - S 7157/00010/002/077, DOK: COO.7005.100.2.13545986


Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und - Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2026
Mit dem BMF-Schreiben v. 29.12.2025 hat die Finanzverwaltung die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2026 bekannt gegeben.

BMF-Schreiben vom 29.12.2025 - III C 3 - S 7344/00039/007/036, DOK: COO.7005.100.2.13663409


Muster der Umsatzsteuererklärung 2026
Mit BMF-Schreiben v. 29.12.2025 hat die Finanzverwaltung die Muster für die Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 2026 bekannt gegeben.

BMF-Schreiben vom 29.12.2025 - III C 3 - S 7344/00040/008/034, DOK: COO.7005.100.3.13669962


Auslegung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
BMF-Schreiben v. 24.12.2025 zur Veröffentlichung des Urteils des BFH vom 5.12.2023 - I R 42/20.

BMF-Schreiben vom 24.12.2025 - IV B 2 - S 1301/01508/004/038, DOK: COO.7005.100.4.11159418


Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2026
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben v. 23.12.2025 die für das Jahr 2026 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekanntgegeben.

BMF-Schreiben vom 23.12.2025 - IV D 3 - S 1547/00006/007/021, DOK: COO.7005.100.2.13818400


(Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1.1.2026
Änderung der Abschnitte 10.1 und 12.16 Abs. 12 UStAE sowie Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht vom 31.12.2025 zum 1.1.2026.

BMF-Schreiben vom 22.12.2025 - III C 2 - S 7220/00023/014/027, DOK: COO.7005.100.2.13805199


Anlage "Arbeitgeberbescheinigung über die Kostentragung zur Vorlage beim Wohnsitzfinanzamt"
BMF-Schreiben v. 19.12.2025 zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen vom 12.12.2023; Änderung des BMF-Schreibens

BMF-Schreiben vom 19.12.2025 -IV B 2 - S 1300/00510/012/002, DOK: COO.7005.100.4.12075924


Umsatzsteuer-Anwendungserlass; Änderungen zum 31.12.2025 (Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionellen Änderungen)
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 20.12.2024 - III C 3 - S 7015/22/10004 :001 (2024/1000328) -, BStBl I S. 1682, ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung.

BMF-Schreiben vom 19.12.2025 - III C 3 - S 7015/00054/001/110, DOK: COO.7005.100.3.13479601


(Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke zum 1.1.2025
Durch das Jahressteuergesetz 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387, BStBl I 2024 S. 1484) hat der Gesetzgeber den ermäßigten Steuersatz auf die Lieferung, den innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken (wieder) eingeführt. Die Regelung entspricht hinsichtlich des anzuwenden Steuersatzes im Bereich der Kunstgegenstände und Sammlungsstücke - mit Ausnahme der Vermietung - dem bis zum 31.12.2013 geltenden Rechtszustand.

BMF-Schreiben vom 18.12.2025 -III C 2 - S 7229/00011/002/010, DOK: COO.7005.100.4.13157593


Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
Der bundesdurchschnittliche Arbeitspreis für Wärme wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) nicht mehr bereitgestellt. Eine Schätzung des Marktpreises für Wärme nach dem bundesweit einheitlichen durchschnittlichen Fernwärmepreis des jeweiligen Vorjahres auf Basis der jährlichen Veröffentlichungen des BMWE (sog. Energiedaten) in Übereinstimmung mit der umsatzsteuerlichen Vereinfachungsregelung in Abschnitt 2.5 Absatz 16 Satz 10 UStAE ist daher nicht mehr möglich.

BMF-Schreiben vom 17.12.2025 - III C 2 - S 7124/00010/002/173, DOK: COO.7005.100.3.13665284

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