Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
BMF-Schreiben
§ 146a Anwendungserlass zur Abgabenordnung
Insbesondere aufgrund der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung ergibt sich an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf beim Anwendungserlasses zur Abgabenordnung.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31.1.2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 27.2.2026 (BStBl I S. xxx) geändert worden ist, zu § 146a mit sofortiger Wirkung geändert.
Insbesondere aufgrund der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung ergibt sich an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf beim Anwendungserlasses zur Abgabenordnung.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31.1.2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 27.2.2026 (BStBl I S. xxx) geändert worden ist, zu § 146a mit sofortiger Wirkung geändert.