09.03.2026

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Mit BMF-Schreiben v. 27.2.2026 (- IV D 1 - S 0062/00122/001/001, DOK: COO.7005.100.4.14268303) hat die Finanzverwaltung in Bezug auf TOP 8 der Sitzung AO I/2026 eine Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) bekannt gegeben.

BMF-Schreiben
§ 122a AEAO

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31.1.2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 29.1.2026 (BStBl I S.266 ) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:

In der Nummer 5 des AEAO zu § 122a wird der Satz 2 gestrichen.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
BMF online