Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
BMF-Schreiben
§ 122a AEAO
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31.1.2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 29.1.2026 (BStBl I S.266 ) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:
In der Nummer 5 des AEAO zu § 122a wird der Satz 2 gestrichen.
Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
BMF online
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31.1.2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 29.1.2026 (BStBl I S.266 ) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:
In der Nummer 5 des AEAO zu § 122a wird der Satz 2 gestrichen.
Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.