14.02.2019

Änderung des AO-Anwendungserlasses

Mit BMF-Schreiben v. 31.1.2019 hat die Finanzverwaltung den AO-Anwendungserlass mit sofortiger Wirkung zu zahlreichen AO-Vorschriften geändert.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 31.1.2019 - IV A 3 - S 0062/18/10005, DOK 2019/0078150

Der AO-Anwendungserlass wurde an zahlreichen Stellen aktualisiert und an die aktuelle Rechts- und Gesetzeslage angepasst. Umfangreiche Änderungen betreffen dabei den Bereich der steuerbegünstigten Zwecke (§§ 51 - 68 AO) sowie die Ablaufhemmung nach § 171 AO. Die Regelungen zu § 152 AO (Verspätungszuschlag) wurden auf der Grundlage der ab 1.1.2017 geltenden neuen Gesetzeslage komplett neu gefasst, ebenso die Regelungen zu § 235 AO (Hinterziehungszinsen). Punktuelle Änderungen erfolgten zu §§ 18, 19, 30, 37, 42, 89, 93, 129, 138, 154, 175a, 200, 233a sowie vor §§ 130, 131 AO.
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