30.06.2022

Anwendungsfragen zur (erneuten) Verlängerung der Steuererklärungsfristen und weiterer damit zusammenhängender Fristen und Termine für 2020 bis 2024

Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz hat der Gesetzgeber erneut die Erklärungsabgabefristen für die Besteuerungszeiträume 2020 bis 2024 erneut verlängert.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 23.6.2022 - IV A 3 - S 0261/20/10001 :018, DOK 2022/0633585

AO § 149

Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz v. 22.6.2022, BGBL. I 2022, 911 wurden die Erklärungsfristen des § 149 AO und die damit zusammenhängenden Fristen und Termine (§ 109 Absatz 2, § 149 Absatz 4, § 152 Absatz 2 und § 233a Absatz 2 AO) für den Besteuerungszeitraum 2020 erneut verlängert. Ferner wurden auch für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2024 vergleichbare Regelungen getroffen, durch die die gesetzlichen Fristverlängerungen (spätestens) bis zum Besteuerungszeitraum 2025 wieder abgebaut werden.

Das BMF-Schreiben v. 23.6.2022 enthält hierzu umfangreiche Erläuterungen. Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die verlängerten Steuererklärungsfristen 2020 - 2024 für beratene und nicht beratene Steuerpflichtige, jeweils unter Berücksichtigung der Regelungen des § 108 Abs. 3 AO.

Besteuerungszeitraum 2020

Nicht beratene Steuerpflichtige:                               1.11.2021/2.11.2021

Nicht beratene Land - und Forstwirte                      2.5.2022

Beratene land - und Forstwirte                                31.1.2023

Beratene Steuerpflichtige                                          31.8.2022


Besteuerungszeitraum 2021

Nicht beratene Steuerpflichtige:                               31.10.2022/1.11.2022

Nicht beratene Land - und Forstwirte                      2.5.2023

Beratene land - und Forstwirte                                31.1.2024

Beratene Steuerpflichtige                                          31.8.2023


Besteuerungszeitraum 2022

Nicht beratene Steuerpflichtige:                               2.10.2023

Nicht beratene Land - und Forstwirte                      2.4.2024

Beratene land - und Forstwirte                                31.12.2024

Beratene Steuerpflichtige                                          31.7.2024


Besteuerungszeitraum 2023

Nicht beratene Steuerpflichtige:                               2.9.2024

Nicht beratene Land - und Forstwirte                      28.2.2025

Beratene land - und Forstwirte                                31.10.2025/3.11.2025

Beratene Steuerpflichtige                                          2.6.2025


Besteuerungszeitraum 2024

Nicht beratene Steuerpflichtige:                               31.7.2025

Nicht beratene Land - und Forstwirte                      2.2.2026

Beratene land - und Forstwirte                                30.9.2026

Beratene Steuerpflichtige                                          30.4.2026


Ab Besteuerungszeitraum 2025 gelten wieder die regulären Erklärungsfristen des § 149 AO:

Nicht beratene Steuerpflichtige:
Spätestens sieben Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums/Besteuerungszeitpunkts.

Nicht beratene Land - und Forstwirte:
Spätestens sieben Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.

Beratene Land - und Forstwirte:
Bis zum 31.7. des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

Beratene Steuerpflichtige:
Bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

BMF online
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