29.09.2021

Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG

Mit BMF-Schreiben v. 21.9.2021 hat die Finanzverwaltung das BMF-Schreiben v. 7.7.2020 - IV C 3 - S 2197/19/10009:008, BStBl. I 2020, 623 bei der Abhängigkeit des Förderzeitraums vom Zeitpunkt des Bauantrags bzw. der Bauanzeige an aktualisiert.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 21.9.2021 - IV C 3 - S 2197/19/10009 :009, DOK 2021/0982991

EStG § 7b

Im BMF-Schreiben v. 7.7.2020 wird Rz. 9 wie folgt geändert:

"Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Bauantrag oder - wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist - die Bauanzeige nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 gestellt bzw. getätigt worden ist. Für Mietwohnungen, die nach den baurechtlichen Vorschriften ohne Bauantrag bzw. Bauanzeige errichtet werden können, kann hinsichtlich des in Satz 1 genannten Zeitraums auf den Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung abgestellt werden."
BMF online
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