29.05.2020

Auslegungshilfe bei der Versicherungssteuer

Mit BMF-Schreiben v. 27.5.2020 hat die Finanzverwaltung eine Auslegungshilfe zur Bestimmung des Versicherungsnehmers bei insbesondere in englischer Sprache abgefassten Versicherungsverträgen veröffentlicht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 27.5.2020 - III C 4 -S 6400/19/10001 :006, DOK 2020/0529125

VersSt

Als Versicherungsnehmer wird grundsätzlich die Person bezeichnet, die im eigenen Namen mit einem Versicherer einen Versicherungsvertrag schließt und aus diesem sowohl berechtigt als auch verpflichtet ist. In der Praxis kommt es allerdings vor, dass sich bei Versicherungsverhältnissen, in die wie etwa im Bereich der maritimen Wirtschaft mehrere Personen einbezogen sind, aus den (Versicherungs-)Vertragsunterlagen nicht eindeutig ergibt, welche der dort genannten Personen der Versicherungsnehmer ist. Dieses Problem, das bei englischsprachigen Versicherungsverträgen als sog. Co-assured-Thematik diskutiert wird, tritt vor allem durch die Verwendung von im deutschen Rechtskontext ungebräuchlichen oder ungenauen Begriffen auf. Da die Frage der Versicherungsnehmereigenschaft Bedeutung hat für die Feststellung der Steuerbarkeit von Versicherungsentgeltzahlungen und für die Bestimmung des Steuerschuldners und um in diesen Fällen die Auslegung vertraglicher Abreden und die Würdigung sonstiger Umstände eines Sachverhalts zu erleichtern, hat das BMF u. a. potenzielle Vertragselemente dargestellt, die für bzw. gegen die Annahme der Versicherungsnehmereigenschaft einer konkret in Rede stehenden Person sprechen.
BMF online
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