02.07.2020

Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli

Mit BMF-Schreiben v. 30.6.2020 hat die Finanzverwaltung nun die endgültige Fassung des Anwendungsschreibens zur temporären Absenkung der Umsatzsteuersätze bekannt gegeben.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 30.6.2020 - III C 2 -S 7030/20/10009 :004, DOK2020/0610691

UStG §§ 12, 24

Das BMF-Schreiben befasst sich ausführlich mit den sich aus der temporären Absenkung der Steuersätze ergebenden Rechtsfolgen im Einzelnen, d.h. mit der Umsatzsteuersatzsenkung generell, den Auswirkungen der befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze, bestehenden Übergangsregelungen sowie den Rechtsfolgen aus der Anhebung der Umsatzsteuersätze zum 1. Januar 2021.
BMF online
Zurück