22.04.2022

Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der aktuellen Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K)

Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der DSFinV-K 2.3 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet.

BMF-Schreiben
IV A 4 - S 0316-a/19/10007 :004
DOK 2022/0423708


Die DSFinV-K in der Version 2.3 ist auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern
veröffentlicht und kann unter folgenden Link aufgerufen werden:

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html

Die DSFinV-K in der Version 2.3 ist für Aufzeichnungen, die ab dem 1. Juli 2022 erfolgen,
anzuwenden. Die Version 2.3 kann auch schon vor dem 1. Juli 2022 angewendet werden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
BMF online
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