06.02.2020

Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung geänderter Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

Mit Schreiben v. 31.1.2020 hat das BMF die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik überarbeiteten technischen Richtlinien bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 31.1.2020 - IV A 4 - S 0316-a/19/10012 :001, DOK 2020/0091447

§ 5 KassenSichV

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet. Die geänderten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und können unter folgenden Link aufgerufen werden:

"BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 - Anwendungen der Secure Element API, Stand 2020"

Gleichzeitig wird das BMF-Schreiben vom 28. 2. 2019 (BStBl I S. 206) teilweise hinsichtlich der Technischen Richtlinie "BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 - Anwendungen der Secure Element API, Stand 2019" aufgehoben.
 

BMF online
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