Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer Identifikationsnummer
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 6.6.2025 - III C 5 - S 7427-d/00014/001/002
UStG § 18e
Mit der Änderung von Abschnitt 18e.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses wird geregelt, dass Anfragen zur Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern nach § 18e UStG ausschließlich über die vom Bundeszentralamt für Steuern im Internet bereitgestellte Online-Abfrage durchgeführt werden können.
Die Grundsätze des BMF - Schreibens sind ab dem 20. Juli 2025 anzuwenden.
BMF online
UStG § 18e
Mit der Änderung von Abschnitt 18e.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses wird geregelt, dass Anfragen zur Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern nach § 18e UStG ausschließlich über die vom Bundeszentralamt für Steuern im Internet bereitgestellte Online-Abfrage durchgeführt werden können.
Die Grundsätze des BMF - Schreibens sind ab dem 20. Juli 2025 anzuwenden.