Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 21.10.2025 - IV D 4 - S 3104/00002/013/003 DOK: COO.7005.100.2.13240878
BewG § 14
Die dem BMF-Schreiben beigefügte Anlage enthält gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 22.7.2025 veröffentlichten Sterbetafel 2022/2024 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2026 anzuwenden sind.
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BewG § 14
Die dem BMF-Schreiben beigefügte Anlage enthält gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 22.7.2025 veröffentlichten Sterbetafel 2022/2024 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2026 anzuwenden sind.