13.03.2014

BMF legt Verordnung zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem FATCA-Abkommen vor (FATCA-USA-Umsetzungsverordnung)

Das BMF hat einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Abkommen zwischen Deutschland und den USA zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen (FATCA-USA-Umsetzungsverordnung) vorgelegt.

Die USA haben am 18.3.2010 das FATCA-Gesetz ("Foreign Account Tax Compliance Act") erlassen, das ab Mitte des Jahres 2014 angewendet werden wird. Dieses Gesetz erlegt Finanzinstituten außerhalb der USA Prüfungs- und Meldepflichten in Bezug auf bestimmte Konten mit US-amerikanischem Steuerbezug auf. Danach sollen sich ausländische Finanzinstitute gegenüber der Bundessteuerbehörde der USA verpflichten, Informationen über Kunden zur Verfügung zu stellen, die in den USA steuerpflichtig sind oder einen voraussichtlichen US-amerikanischen Steuerbezug aufweisen. Die direkte Anwendung des FATCA-Gesetzes begegnet jedoch datenschutzrechtlichen Bedenken, weil für die Erhebung der Daten eine nach § 4 Abs. 1 BDSG erforderliche gesetzliche Grundlage fehlen würde.

Beide Staaten haben sich daher auf eine zwischenstaatliche Vorgehensweise auf der Grundlage des Art. 26 "Informationsaustausch und Amtshilfe" des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens geeinigt. Zu diesem Zweck haben beide Staaten am 31.5.2013 ein völkerrechtliches Abkommen unterzeichnet, zu dem am 16.10.2013 das Zustimmungsgesetz und am 11.12.2013 das FATCA-Abkommen in Kraft getreten ist. Auf der Grundlage der durch das FATCA-Gesetz ausgelösten Entwicklung arbeiten Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich mit anderen Staaten daran, untereinander weitere an das FATCA-Abkommen angelehnte Vereinbarungen zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zu schließen.

Die Ermittlung der personenbezogenen Daten im Hinblick auf voraussichtlich meldepflichtige Konten sowie die automatische Übermittlung der zu meldenden Daten an das Bundeszentralamt für Steuern zur Weiterleitung an den anderen Vertragsstaat auf der Basis des FATCA-Abkommens mit den USA erfordert eine deutsche gesetzliche Rechtsgrundlage. Durch das Gesetz zur Anpassung des InvStG und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz), das am 24.12.2013 in Kraft getreten ist, wurde mit § 117c "Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten" in der AO eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, auf deren Grundlage das BMF mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus derartigen Abkommen erlassen kann. Diese Verordnungsermächtigung soll nun durch die FATCA-USA-Umsetzungsverordnung ausgefüllt werden.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Entwurf hier (pdf-Format).

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