16.05.2013

BMF-Schreiben: Absprache über gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen zwischen Deutschland und Spanien

Mit Schreiben vom 9.4.2013 (- IV B 3 -S 1301-ESP/08/10003 - DOK 2013/0325984) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) im Hinblick auf das Deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen eine Absprache über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen veröffentlicht. Die Absprache ist am 18.10.2012 in Kraft getreten und ist ab dem 1.1.2015 anzuwenden.

Mit der Absprache werden die Bestimmungen der Protokollziffer VIII des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 3.2.2011 umgesetzt. Die zuständige Behörde jedes Staates erteilt demnach der zuständigen Behörde des anderen Staates ohne besonderes Ersuchen automatisch Auskünfte. Auskünfte werden in einem der von der OECD empfohlenen Standardformate - Standard Magnetic Format (SMF) oder Standard Transmission Format (STF) - oder in einem anderen von den beiden zuständigen Behörden gegebenenfalls vereinbarten Format übermittelt.

Ist die erteilte Auskunft unrichtig oder unvollständig, teilt der empfangende Vertragsstaat dies dem anderen Vertragsstaat so bald wie möglich mit. Eine umgehende Mitteilung erfolgt auch im Fall von Schwierigkeiten oder technischen Problemen bei der Umwandlung der erhaltenen Daten. Die Auskünfte sollen möglichst bald nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres erteilt werden, spätestens jedoch bis zum 31.12. des Kalenderjahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Einkünfte bezogen wurden.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Volltext der Absprache (pdf-Format).

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