02.04.2013

BMF-Schreiben: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2008

Mit Schreiben vom 25.3.2013 (- IV C 6 - S 2133/09/10001 :004 - DOK 2012/1160068) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2008 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 - EStÄR 2012) veröffentlicht.

Danach sind nach R 6.3 Abs. 1 EStÄR 2012 in die Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes auch Teile der angemessenen Kosten der allgemeinen Verwaltung, der angemessenen Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung (vgl. R 6.3 Abs. 3 EStR) einzubeziehen.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird es nicht beanstandet, wenn bis zur Verifizierung des damit verbundenen Erfüllungsaufwandes, spätestens aber bis zu einer Neufassung der Einkommensteuerrichtlinien bei der Ermittlung der Herstellungskosten nach der Richtlinie R 6.3 Abs. 4 EStR 2008 verfahren wird.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Volltext des BMF-Schreibens (pdf-Format).

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