31.03.2011

BMF-Schreiben: Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros (§ 25 UStG) auf Zu- und Abbringerflüge

Mit Schreiben vom 25.3.2011 (- IV D 2 - S 7419/09/10001 DOK 2011/0245775 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros (§ 25 UStG) auf Zu- und Abbringerflüge Stellung genommen. Das Schreiben ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.

Demnach wird nach Abschnitt 25.2 Abs. 4 S. 6 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1.10.2010, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 14.3.2011 - IV D 2 - S 7124/07/10002 - geändert worden ist, folgender Satz 7 angefügt:

"Inländische Zu- und Abbringerflüge sind in die Zielortregelung einzubeziehen, wenn die als Reisevorleistung in Anspruch genommene Beförderungsleistung einschließlich der Zu- und Abbringerflüge nach umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen eine einheitliche Beförderungsleistung darstellt (vgl. Abschnitt 3.10 UStAE)."

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie das Schreiben hier (pdf-Format).

BMF online
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