03.05.2013

BMF-Schreiben: Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen von Kraftfahrzeugen

Mit Schreiben vom 26.4.2013 (- IV D 3 - S 7134/12/10002 DOK 2013/0389915 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zum Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen von Kraftfahrzeugen Stellung genommen. Dies betrifft Änderung von § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 2 UStDV durch die Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 11.12.2012 (BGBl. I S. 2637).

Durch Art. 4 Nr. 1 und 2 der Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 11.12.2012 (BGBl. I S. 2637) wurden die Regelungen zum Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen von Kraftfahrzeugen geändert. Die Änderungen sind mit Wirkung vom 20.12.2012 in Kraft getreten. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass war an diese Änderungen anzupassen. Die Abschnitte 6.6, 6.7 und 6.9 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1.10.2010, zuletzt geändert durch das BMF-Schreiben vom 12.4.2013 (- IV D 2 - S 7330/09/10001:001 DOK 2013/0336253 -), werden daher geändert.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie das Schreiben mit den Änderungen im Einzelnen hier (pdf-Format).

BMF online
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