06.05.2011

BMF-Schreiben: Einkommensteuerliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege u.a.

Mit Schreiben vom 21.4.2011 (- IV C 3 - S 2342/07/0001 :126 DOK 2010/0744706 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur einkommensteuerlichen Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, für die Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII, für Heimerziehung nach § 34 SGB VIII und für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII Stellung genommen.

Das Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 20.11.2007 und erweitert die Ausführungen zur Abgrenzung der steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit von der Steuerfreiheit für nach § 39 SGB VIII vereinnahmte Gelder zum Unterhalt eines Kindes oder Jugendlichen.

Das Schreiben gliedert sich nach folgenden Ordnungspunkten:
  • A. Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
  • B. Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII)
  • C. Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)
  • D. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
  • E. Leistungen des Jugendamtes über einen zwischengeschalteten Träger der freien Jugendhilfe
  • F. Erstattungen zur Unfallversicherung und Altersvorsorge

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie das ausführliche Schreiben hier (pdf-Format).

BMF online
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