05.03.2013

BMF-Schreiben: Geänderte Verzeichnisse zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren nach § 18 Abs. 9 UStG (Drittstaaten)

Mit Schreiben vom 22.2.2013 (- IV D 3 -S 7359/07/10009 - DOK 2013/0177515) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) einen Umsatzsteuer-Anwendungserlass zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren nach § 18 Abs. 9 UStG, §§ 59 bis 62 UStDV und der Gegenseitigkeit nach § 18 Abs. 9 S. 4 UStG veröffentlicht. Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Mit BMF-Schreiben vom 23.7.2010 (- IV D 3 -S 7359/07/10009 -DOK 2010/0576107) zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren war je ein Verzeichnis der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit i.S.d. § 18 Abs. 9 S. 4 UStG besteht, und der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nicht gegeben ist, herausgegeben worden. Diese Verzeichnisse werden nun durch geänderte Verzeichnisse ersetzt (s.u. Linkhinweis).

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird darüber hinaus in Abschnitt 18.11 Abs. 4 S. 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom 1.10.2010, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 22.1.2013 (- IV D 2 - S 7244/07/10001-04 - DOK 2013/0035009) geändert wurde, die Angabe "23.7.2010, BStBl I S. 636," durch die Angabe "22.2.2013, BStBl I S. xxx," ersetzt.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie den ausführlichen Volltext des BMF-Schreibens mit den geänderten Verzeichnissen (pdf-Format). Ergänzungen und Änderungen sind durch Randstriche kenntlich gemacht.

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