11.07.2011

BMF-Schreiben: Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG

Mit Schreiben vom 6.7.2011 (- IV D 3 - S 7179/09/10003 DOK 2011/0530581 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach SGB III Stellung genommen und auf damit im Zusammenhang stehende Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) hingewiesen.

Gem. § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen steuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person abgeschlossene Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.

Bestimmte Maßnahmen der Arbeitsförderung fallen gem. den BMF-Schreiben vom 1.12.2010 (- IV D 3 - S 7179/09/10003 DOK 2010/0945930 -) und 3.3.2011 (- IV D 3 - S 7180/10/10001 DOK 2011/0166944 -) unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG. Die Maßnahmenträger werden in der Regel durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 6 SGB II beauftragt bzw. sind durch fachkundige Stellen nach § 85 SGB III als Träger einer beruflichen Weiterbildung zugelassen.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie das Schreiben mit den entsprechenden Änderungen des UStAE hier (pdf-Format).

BMF online
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